Kein Ermessensfehler der anordnenden Behörde, wenn sich eine Außenprüfung bei einem erstmals als Großbetrieb eingestuften Unternehmen über mehr als drei Jahre erstreckt und die Umstufung vor dem laufenden Prüfungsturnus erfolgte
Leitsatz
Wird ein vom Mittelbetrieb zum Großbetrieb umgestuftes Unternehmen nicht im Prüfungsturnus der erstmaligen Umstufung geprüft, so ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die in einem späteren Prüfungsturnus ergehende Betriebsprüfungsanordnung den Prüfungszeitraum auf mehr als drei Jahre erstreckt. Der gesamte Prüfungszeitraum darf dabei aber grundsätzlich nicht weiter in die Vergangenheit reichen, als dies Nr. 6 des Einführungserlasses des Landes Nordrhein-Westfalen vom zu § 4 BpO(St) (heute: § 4 Abs. 4 Satz 2 BpO(St) 1987) zugelassen hätte.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 784 BFH/NV 1992 S. 65 Nr. 10 HAAAA-94226