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BFH Urteil v. - X R 30/90 BStBl 1992 II S. 801

Gesetze: EStG § 7 Abs. 5EStG § 7bEStG § 21 Abs. 2EStG § 21a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2EStG § 52 Abs. 14, 21 Sätze 1 bis 5

Keine Grundförderung nach § 10e Abs. 1 bis 5 EStG für eine über 1986 hinaus der Nutzungswertbesteuerung unterliegende, eigengenutzte Wohnung

Leitsatz

Für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung, die über das Jahr 1986 hinaus der Nutzungswertbesteuerung unterliegt, steht dem Steuerpflichtigen keine Grundförderung nach § 10e Abs. 1 bis 5 EStG zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 801
BFH/NV 1992 S. 58 Nr. 9
MAAAA-94233

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