Bewertung von Pensionsverpflichtungen:
Maßgeblichkeit des vereinbarten Pensionsalters für den Beginn des
Erdienenszeitraums
Leitsatz
1. Nach dem
eindeutigen Wortlaut des § 6a EStG ist bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen
hinsichtlich des Pensionsalters ausschließlich auf den in der Pensionszusage
vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles abzustellen
(vgl. BFH I R
72/12 vom ).
2. Für den Beginn des Erdienenszeitraums
ist ebenso wie bei der bilanzsteuerrechtlichen Bewertung der Pensionszusagen
nach § 6a EStG auf das vereinbarte Pensionsalter abzustellen.