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BFH Urteil v. - IV R 47/90 BStBl 1992 II S. 865

Gesetze: AO 1977 §§ 124, 125, 179, 182 Abs. 3

Berichtigung der Bezeichnung eines Feststellungsbeteiligten, wenn Rechtsnachfolge vor Erlaß des Feststellungsbescheides eingetreten war

Leitsatz

Ist die Bezeichnung eines Beteiligten in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung von Einkünften wegen Rechtsnachfolge unrichtig, so kann dies durch besonderen Bescheid gegenüber den betroffenen Beteiligten auch dann berichtigt werden, wenn die Rechtsnachfolge bereits vor Erlaß des Feststellungsbescheides eingetreten war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 865
BFH/NV 1992 S. 65 Nr. 10
DAAAA-94262

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