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BFH Beschluss v. - VIII B 70/22

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2, Abs. 2 Nr. 3; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1;

Zur Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls bei der Prüfung, ob ausschließlich eine Kostendeckungsabsicht vorliegt

Leitsatz

NV: Berücksichtigt das Finanzgericht (FG) bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit trotz Erzielens von Gewinnen nur mit Kostendeckungs- und nicht mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird, einzelne nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung heranzuziehende Indizien nicht zutreffend, führt dies nicht zu einem schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehler im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung, wenn die Gesamtwürdigung des FG im Ergebnis insgesamt nachvollziehbar und plausibel ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.241023.VIIIB70.22.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2645 Nr. 46
BFH/NV 2024 S. 34 Nr. 1
ZAAAJ-51859

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