Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Antrag auf Aufnahme eines Hilfsmittels - gewillkürte Prozessstandschaft - Absatzinteresse des Vertriebsunternehmens kein schutzwürdiges rechtliches Interesse
Leitsatz
Das Absatzinteresse eines Vertriebsunternehmens begründet kein schutzwürdiges rechtliches Interesse an der Aufnahme eines von ihm vertriebenen Produkts in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung, weshalb für entsprechende Klagen in gewillkürter Prozessstandschaft für den jeweiligen Hersteller grundsätzlich kein Raum ist (Aufgabe von = BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr 22).