Steuervergünstigung nach § 10e EStG nur bei zivilrechtlichem oder wirtschaftlichem Eigentum an der Wohnung
Leitsatz
§ 10e EStG begünstigt nur Wohnungen, die zivilrechtlich im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder ihm aufgrund von § 39 AO 1977 steuerrechtlich zuzurechnen sind (sog. wirtschaftliches Eigentum). Errichtet der Steuerpflichtige auf dem Grundstück eines Angehörigen mit dessen Zustimmung ein Haus für eigene Wohnzwecke, erlangt in der Regel der Angehörige das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum an dem Gebäude. Für die Inanspruchnahme des § 10e EStG reicht es nicht aus, daß der die Wohnung Nutzende deren Herstellungskosten getragen hat.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 944 BFH/NV 1992 S. 69 Nr. 10 MAAAA-94298