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BFH Urteil v. - I R 46/91 BStBl 1993 II S. 109

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1AktG § 152 Abs. 7HGB § 249 Abs. 1HGB § 249 Abs. 2HGB § 249 Abs. 3

Leitsatz

Leistungsprämien, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zahlt, um sie am wirtschaftlichen Ertrag des Unternehmens teilhaben zu lassen, und deren Höhe (auch) vom Ertrag abhängig ist, mindern den Gewinn des Wirtschaftsjahrs, für das sie gezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn sich die Prämie teilweise nach dem in einem früheren Wirtschaftsjahr bezogenen Arbeitslohn bemißt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 109
BFH/NV 1993 S. 10 Nr. 3
TAAAA-94329

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