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BGH Beschluss v. - XIII ZB 65/21

Gesetze: § 14 Abs 3 S 3 AsylVfG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 1 AufenthG, Art 28 Abs 3 EUV 604/2013, § 417 Abs 1 FamFG, § 417 Abs 2 S 2 FamFG

Abschiebungshaft: Neubeginn der Vier-Wochen-Frist nach Asylantrag bei Ablehnung des Übernahmeersuchens an einen anderen Staat

Leitsatz

Ein Auf- oder Wiederaufnahmeersuchen an einen anderen Staat unterbricht die Vier-Wochen-Frist des § 14 Abs. 3 Satz 3 AsylG mit der Folge, dass sie im Falle der Ablehnung des Ersuchens erneut zu laufen beginnt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:260923BXIIIZB65.21.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-52491

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