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BGH Beschluss v. - 2 StR 423/22

Gesetze: § 46 StGB, § 181a Abs 1 Nr 1 StGB, § 232a Abs 1 Nr 1 StGB

Zuhälterei und Zwangsprostitution: Voraussetzung der Ausbeutung; Veranlassen zur Fortsetzung der Prostitution; Zumessung der Einzelstrafen und Gesamtstrafenbildung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAJ-52494

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