Zu den Voraussetzungen einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung
Leitsatz
NV: Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch ohne Zufluss beim Gesellschafter anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter den Vorteil mittelbar in der Weise zuwendet, dass eine dem Gesellschafter nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht (vgl. , BFH/NV 2011, 449). Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft für den der nahestehenden Person gewährten Vermögensvorteil eine angemessene Gegenleistung erhält.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 2710 Nr. 47 BB 2025 S. 599 Nr. 11 BB 2025 S. 600 Nr. 11 BFH/NV 2024 S. 9 Nr. 1 NJW 2023 S. 10 Nr. 51 NJW 2023 S. 3808 Nr. 52 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2023 S. 982 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2023 S. 982 TAAAJ-52525