Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 16/21 BStBl 2024 II S. 58

Gesetze: AO § 44; AO § 34; AO § 69; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1;

Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

Leitsatz

1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem Beruf fehlt.

2. Die an den Arbeitgeber geleistete Erstattung ist jedoch als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) abziehbar, weil sie als Zahlung auf die eigene Kirchensteuerschuld des Arbeitnehmers anzusehen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:U.230823.XR16.21.0

Fundstelle(n):
BStBl 2024 II Seite 58
BB 2023 S. 2710 Nr. 47
BFH/NV 2024 S. 124 Nr. 1
BFH/PR 2024 S. 66 Nr. 3
BFH/PR 2024 S. 66 Nr. 3
DStR 2023 S. 2559 Nr. 46
EStB 2024 S. 13 Nr. 1
EStB 2024 S. 14 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2023 S. 984
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2023 S. 984
DAAAJ-52526

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank