Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VI ZR 27/23

Gesetze: § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 398 BGB

Vertrag über die Anmietung eines Unfallsersatzfahrzeugs: Wirksamkeit einer Klausel über die Abtretung der auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichteten Schadensersatzforderung des geschädigten Fahrzeugmieters an den Fahrzeugvermieter

Leitsatz

Die in einem Vertrag über die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Mieter (Zedent) dem Fahrzeugvermieter (Zessionar) in Bezug auf dessen Mietzahlungsanspruch erfüllungshalber seine auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichtete Schadensersatzforderung gegen den Schädiger abtritt, muss im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB klar erkennen lassen, zu welchem Zeitpunkt genau der Zedent die abgetretene Schadensersatzforderung zurückerhalten soll, wenn er den Mietzahlungsanspruch des Zessionars erfüllt. Das ist bei einer Klausel, wonach der Zessionar "im Umfang geleisteter Zahlungen" die Schadensersatzforderung "Zug um Zug" an den Zedenten zurücküberträgt, der Fall.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:171023UVIZR27.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 144 Nr. 3
WM 2024 S. 904 Nr. 19
WM 2024 S. 904 Nr. 19
ZIP 2024 S. 137 Nr. 3
UAAAJ-52555

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank