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BSG Urteil v. - B 2 U 11/20 R

Gesetze: § 9 Abs 2 SGB 7, § 9 Abs 2a Nr 2 Halbs 1 SGB 7, § 9 Abs 1 S 2 SGB 7, § 3 Abs 1 S 1 BKV, § 170 Abs 2 S 2 SGG

Gesetzliche Unfallversicherung - Rettungssanitäter - Anerkennung einer PTBS als Wie-Berufskrankheit - wiederholte Konfrontation mit traumatischen Ereignissen - Beobachtung an anderen Personen - expositionsspezifische Risikoerhöhung im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - anerkannte Diagnosewerke ICD und DSM sowie AWMF-Leitlinien - wissenschaftlich gesicherte Krankheitsdiagnose - erhöhte Prävalenz nicht stets erforderlich

Leitsatz

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine Krankheit, die wegen der besonderen Einwirkungen, denen Rettungssanitäter gegenüber der übrigen Bevölkerung ausgesetzt sind, die allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung als Wie-Berufskrankheit bei dieser Personengruppe erfüllt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:220623UB2U1120R0

Fundstelle(n):
DB 2024 S. 942 Nr. 15
DB 2024 S. 942 Nr. 15
AAAAJ-52673

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