Zur Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WDO
Tatbestand
Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Truppendienstgerichts, mit dem eine vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtrageverbot und die Einbehaltung von Dienstbezügen um 35 % aufgehoben wurden.