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BVerwG Beschluss v. - 1 WB 49/22, 1 WB 49/22 (1 WB 5/22)

Gesetze: § 23a Abs 3 WBO, § 152a Abs 4 VwGO, Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO

Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; unzulässige und unbegründete Anhörungsrügen

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich mit seinen Anhörungsrügen gegen den Beschluss vom 7. Juli 2022 - BVerwG 1 WB 5.22 -, mit dem der Senat seinen Antrag zurückgewiesen hat, die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin vom 24. November 2021 zur Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr "Allgemeine Regelung Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen - Fachlicher Teil - A 1-840/8-4000" aufzuheben. Er macht in einer Vielzahl von Punkten eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:030723B1WB49.22.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-52687

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