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BFH Urteil v. - I R 38/92 BStBl 1993 II S. 177

Gesetze: AStG § 10 Abs. 3 Satz 5AStG § 18 Abs. 1 Satz 1

Der Verlustvor- bzw. -rücktrag gem. § 10 Abs. 3 Satz 5 AStG setzt nicht voraus, daß der Verlust im Verlustentstehungsjahr gesondert festgestellt worden ist

Leitsatz

Der Verlustvor- bzw. -rücktrag gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 AStG setzt nicht voraus, daß der Verlust im Verlustentstehungsjahr gesondert festgestellt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 177
BFH/NV 1993 S. 17 Nr. 4
LAAAA-94362

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