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BGH Urteil v. - VIa ZR 112/22

Tatbestand

Die Klägerin kaufte am 14. November 2018 von einem Händler einen von der Beklagten hergestellten BMW X1, der mit einem Motor der Baureihe B47 (Schadstoffklasse Euro 6c) ausgerüstet ist. Sie macht geltend, das Fahrzeug verfüge über mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen, unter anderem in Gestalt einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung (Thermofenster), und nimmt die Beklagte deshalb auf Schadensersatz in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:161023UVIAZR112.22.0

Fundstelle(n):
DAAAJ-52886

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