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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 U 1547/22

Gesetze: SGB VII § 56

Leitsatz

Leitsatz:

Steht eine Innenohrschwerhörigkeit mit Ohrgeräuschen in keinem Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, kann sie keine MdE begründen. Bei Ausschluss eines sog. Knalltraumas, eines sog. Explosionstraumas und eines sog. akuten Lärmtraumas und Fehlen traumatischer Ohrverletzungen lassen sich diese Störungen nicht auf einen Arbeitsunfall (Betätigung des Drucklufthorns eines Lkw in der Reparaturwerkstatt durch einen Kollegen) kausal zurückführen.

Fundstelle(n):
DAAAJ-52902

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