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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 4 U 618/18

Im Streit steht die Höhe des Auszahlungsbetrages einer nach Abfindung wiederaufgelebten Verletztenrente für die Zeit ab dem 01.04.2018.

Fundstelle(n):
KAAAJ-52917

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