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BGH Beschluss v. - X ZB 7/21

Gesetze: § 84 Abs 2 S 2 PatG, § 91 Abs 1 S 1 ZPO

Kostenfestsetzung im Patentnichtigkeitsverfahren: Erforderlichkeit einer Doppelvertretung bei Ankündigung einer gerichtlichen Inanspruchnahme aus den angegriffenen Patent; Hinterlegung einer Schutzschrift und Strafanzeige wegen Patentverletzung - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren II

Leitsatz

Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren II

1. Die Ankündigung einer gerichtlichen Inanspruchnahme aus dem mit einer Nichtigkeitsklage angegriffenen Patent lässt bei typisierender Betrachtung noch nicht die Schlussfolgerung zu, dass eine Doppelvertretung durch einen Patentanwalt und einen Rechtsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nichtigkeitsverfahren notwendig ist.

2. Nichts anderes gilt für die Hinterlegung einer Schutzschrift durch den Nichtigkeitskläger und eine gegen Mitarbeiter des Nichtigkeitsklägers gestellte Strafanzeige wegen Patentverletzung (Ergänzung zu , BGHZ 196, 52 = GRUR 2013, 427 - Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren I).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:071123BXZB7.21.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2818 Nr. 49
BB 2024 S. 148 Nr. 4
HAAAJ-53031

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