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BFH Beschluss v. - IV S 24/23

Gesetze: FGO § 38; FGO § 39; FGO § 70 Satz 1; GVG § 17a Abs. 2 Satz 1; RVG § 16 Nr. 3a

Keine Kostenentscheidung bei Antrag auf Bestimmung des zuständigen FG

Leitsatz

NV: Eine Entscheidung über den Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts (FG) bedarf keiner Kostenentscheidung. Dies gilt bei antragsgemäßer Bestimmung des zuständigen FG ebenso wie bei Zurückweisung des Antrags.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2023:B.141123.IVS24.23.0

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2774 Nr. 48
BFH/NV 2024 S. 42 Nr. 1
HAAAJ-53057

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