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BSG Beschluss v. - B 2 U 70/21 B

Gesetze: § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 73 Abs 6 S 6 SGG, § 73 Abs 6 S 7 SGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 67 Abs 1 SGG, § 67 Abs 2 SGG

Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Fristbeginn - Zustellung beim Beteiligten - beigeordneter und nicht vom Beteiligten ausgewählter Rechtsanwalt - keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung des Verschulden eines Bevollmächtigten - Delegierbarkeit von Routinefristen auf geschultes Fachpersonal - eigene Fristberechnung durch den Rechtsanwalt bei besonders wichtigen Fristen - Fristenlauf nach PKH-Bewilligung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2022:190422BB2U7021B0

Fundstelle(n):
HAAAJ-53219

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