Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 35/18

Streitig ist, ob die Klägerin berechtigt ist, Leistungen nach Gebührenordnungsposition (GOP) 34504 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abzurechnen, auch wenn die Voraussetzungen der Vorbemerkung Abschnitt 34.5 Nr. 1 bis 3 EBM nicht erfüllt sind.

Fundstelle(n):
OAAAJ-53409

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank