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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 P 43/20

Der Kläger führt als Sohn und Rechtsnachfolger der am 00.00.0000 geborenen und am 00.00.0000 verstorbenen Y. (im Folgenden: Versicherte) das gerichtliche Verfahren fort. Zwischen den Beteiligten steht (u.a.) im Streit, ob die Versicherte auch in der Zeit vom 01.01.2009 bis zum 30.11.2009 Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegestufe III hatte.

Fundstelle(n):
EAAAJ-53421

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