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BGH Urteil v. - 6 StR 258/23

Gesetze: § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 3 Nr 1 StGB

Eingehungsbetrug beim elektronischen Lastschriftverfahren

Leitsatz

Trägt der Zahlungsdienstleister das Ausfallsrisiko für im elektronischen Lastschriftverfahren entstehende Rücklastschriften, dann ist bereits mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Point-of-Sale-Terminals ein Eingehungsbetrug zum Nachteil des Zahlungsdienstleisters vollendet, wenn der Kunde bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen hat, dass er das Terminal vertragswidrig für eine Lastschriftreiterei nutzen werde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:041023B6STR258.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2023 S. 3803 Nr. 52
NJW 2023 S. 3804 Nr. 52
NJW 2023 S. 9 Nr. 50
WM 2023 S. 2268 Nr. 49
ZIP 2023 S. 2565 Nr. 49
wistra 2024 S. 66 Nr. 2
TAAAJ-53455

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