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BFH Urteil v. - V R 99/88 BStBl 1993 II S. 316

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 9 Buchst. a

Baubetreuungsleistungen sind nicht deswegen umsatzsteuerfrei, weil sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sind

Leitsatz

Baubetreuungsleistungen sind nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980 deswegen steuerfrei, weil sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 316
BFH/NV 1993 S. 3 Nr. 1
BAAAA-94429

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