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BFH Urteil v. - VI R 98/88 BStBl 1993 II S. 348

Gesetze: EStG 1983 § 9 Abs. 1 Nr. 6EStG 1983 § 12 Nr. 1 Satz 2

Anschaffungskosten für einen typischen Spielecomputer regelmäßig keine Werbungskosten

Leitsatz

Die steuerliche Berücksichtigung der Anschaffungskosten eines typischen Spielecomputers kann nicht allein damit begründet werden, daß das Gerät tatsächlich beruflich genutzt werde. Vielmehr muß ausdrücklich festgestellt werden, daß eine private Nutzung daneben von ganz untergeordneter Bedeutung ist. Hierzu ist der Umfang der beruflichen wie der privaten Nutzung zu ermitteln.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 348
BFH/NV 1993 S. 31 Nr. 6
VAAAA-94444

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