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BSG Urteil v. - B 1 KR 13/22 R

Gesetze: § 13 Abs 3 SGB 5, § 27a Abs 1 SGB 5, § 27a Abs 3 S 2 SGB 5, § 27a Abs 3 S 3 SGB 5

Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlung - Anspruch der Versicherten auf 50 % der Kosten auch bei hälftiger Kostenerstattung durch private Krankenversicherung des Ehemanns

Leitsatz

Eine Versicherte hat auch dann Anspruch auf Erstattung von 50 vH der Kosten einer Kinderwunschbehandlung, wenn bereits eine hälftige Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung des Ehemanns erfolgt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2023:290823UB1KR1322R0

Fundstelle(n):
AAAAJ-53684

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