Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Beschluss v. - 6 B 3/23

Gesetze: § 4 Abs 1 S 2 Nr 5 PaßG 1986, § 4 Abs 2 S 2 Nr 7 PaßG 1986, § 6 Abs 2 S 2 PaßG 1986, § 5 Abs 2 Nr 4 PAuswG, § 5 Abs 4 S 2 Nr 6 PAuswG, § 9 Abs 3 S 3 PAuswG

Verwendung von XX und (<) bei unbekanntem Geburtsmonat und Geburtstag im Reisepass und Personalausweis

Leitsatz

Eine Person mit unbekanntem Geburtstag und -monat hat keinen Anspruch darauf, dass in der Sichtzone ihres Personalausweises oder Reisepasses ein gegriffenes Datum statt der in Nr. 4.1.5.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes vorgesehenen und von der Behörde praktizierten Angabe mittels Platzhaltern (z. B. XX.XX.1957) eingetragen wird.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:191023B6B3.23.0

Fundstelle(n):
GAAAJ-53724

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank