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BMF - III C 2 - S 7220/22/10002 :013 BStBl 2023 I S. 2085

Umsatzsteuer; Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)

Bezug: BStBl 2023 I S. 351

Bezug: BStBl 2023 I S. 1794

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Allgemeines

1Die mit diesem Schreiben veröffentlichten Regelungen ergänzen das (2023/0197236), BStBl 2023 I S. 351.

2Die Entnahme einer Photovoltaikanlage unter Anwendung der Vereinfachungsregelung der Rn. 5 des stellt ein Wahlrecht des Unternehmers dar. Die Ausübung dieses Wahlrechts ist vom Unternehmer zu dokumentieren. Dies kann z. B. durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt erfolgen.

3Die Voraussetzungen für die im BStBl 2023 I S. 351, unter Rn. 5 getroffene Vereinfachungsregelung für einen Nachweis der Verwendung des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke kann auch durch die nicht nur gelegentliche Ladung des Stroms in ein E-Fahrzeug, das nicht dem Unternehmen zugeordnet worden ist, oder den Betrieb einer Wärmepumpe, die nicht dem Unternehmen zugeordnet worden ist, erfüllt werden.

4Die Entnahme einer Photovoltaikanlage kann grundsätzlich nur zum aktuellen Zeitpunkt (nicht rückwirkend) erfolgen. Im Hinblick auf bislang ungeklärte Rechtsfra...

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