Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines pharmazeutischen Großhändlers für die Belieferung von Vertragsärzten mit Röntgenkontrastmitteln - Rahmenvertrag der Krankenkasse mit anderen Lieferanten - kein Vergütungsausschluss
Leitsatz
1. Ein pharmazeutischer Großhändler hat nach Maßgabe einer Sprechstundenbedarfsvereinbarung Anspruch auf Vergütung von aufgrund vertragsärztlicher Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf direkt an Vertragsarztpraxen gelieferten Kontrastmitteln gegen die Krankenkassen.
2. Ohne hinreichende normative Grundlage schließen Rahmenverträge mit anderen Lieferanten den Vergütungsanspruch der auf vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf direkt an Vertragsärzte Kontrastmittel liefernden, nicht bezuschlagten Großhändler nicht aus.