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LSG Hessen Urteil v. - L 6 AS 376/22

Gesetze: § 32 SGB II; § 31b SGB II; § 24 SGB X

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Beteiligte ist im Widerspruchsverfahren erneut anzuhören, wenn die Behörde in dessen Rahmen weitere Ermittlungen durchführt und diese zur Grundlage ihrer Entscheidung machen möchte (Anschluss an -).

2. Der Topos der rechtlichen Einheit allein vermag die Einbeziehung später ergangener Bewilligungsbescheide für Teile des Minderungszeitraums in ein anhängiges Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Minderungsbescheid nicht zu bewirken.

Fundstelle(n):
PAAAJ-54048

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