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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 3043/21

Gesetze: BGB § 730; SGB V § 84 Abs. 6; SGB V § 106 Abs. 1a; SGB V § 106 Abs. 2; SGB V § 106 Abs. 5; SGB V § 106 Abs. 5a; SGB V § 106 Abs. 5e

Leitsatz

Leitsatz:

Die Betreuung von älteren Patienten in einem Pflegeheim könnte eine Praxisbesonderheit darstellen; dies aber nur dann, wenn nachweisbar ein erhöhter Behandlungsbedarf besteht.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-54104

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