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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 557/22

Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung von Grundsicherungsleistungen nach den SGB II für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.01.2020 streitig.

Fundstelle(n):
XAAAJ-54122

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