Interner Versorgungsausgleich: Keine Besteuerung bei wirtschaftlicher Rückübertragung einer übertragenen Versorgungsanwartschaft
Leitsatz
NV: Vereinbaren geschiedene Eheleute in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, dass der in Bezug auf eine Versorgungszusage des Ehemanns zugunsten der Ehefrau durchgeführte interne Versorgungsausgleich in der Weise rückgängig gemacht werden soll, dass die Versorgungszusage wieder in voller Höhe gegenüber dem Ehemann zu erfüllen ist und erhält die Ehefrau im Gegenzug dafür eine werthaltige Gegenleistung, erzielt sie keine steuerbaren Einkünfte, wenn ihr aus dem übertragenen Anrecht noch kein fälliger Anspruch zustand.
Fundstelle(n): BFH/NV 2024 S. 171 Nr. 2 DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 50 EStB 2024 S. 91 Nr. 3 ErbStB 2024 S. 37 Nr. 2 ErbStB 2024 S. 37 Nr. 2 NJW 2023 S. 10 Nr. 52 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2024 S. 193 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2024 S. 193 KAAAJ-54216