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BGH Urteil v. - VII ZR 306/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte hinsichtlich eines von ihm im August 2016 als Neuwagen erworbenen und von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs Mercedes Benz GLC 250 d 4MATIC in Anspruch. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 6) ausgestattet und unterfiel einem Rückruf seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:261023UVIIZR306.21.0

Fundstelle(n):
VAAAJ-54247

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