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BFH Urteil v. - II R 107/90 BStBl 1993 II S. 5

Gesetze: AO 1977 § 171 Abs. 8

Beginn der Jahresfrist der Ablaufhemmung bei vorläufiger Steuerfestsetzung erst bei positiver Kenntnis des FA von der Beseitigung der Ungewißheit

Leitsatz

"Kenntnis" i.S. § 171 Abs. 8 AO 1977 verlangt positive Kenntnis des FA von der Beseitigung der Ungewißheit. Ein "Kennenmüssen" von Tatsachen steht der Kenntnis nicht gleich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 5
BFH/NV 1992 S. 79 Nr. 12
XAAAA-94507

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