Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VI ZR 257/22

Gesetze: § 307 Abs 1 BGB, § 398 BGB

Wirksamkeit einer Abtretungsklausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens: Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners und Transparenzgebot

Leitsatz

Zur Unwirksamkeit einer als "Sicherungsabtretung" bezeichneten formularmäßigen Klausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch seinen auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger abtritt und in der unter anderem bestimmt ist, der Sachverständige sei "berechtigt, jedoch nicht verpflichtet", die Rechte aus der Abtretung gegenüber dem Drittschuldner geltend zu machen, und dem Geschädigten sei bekannt, dass er sich um die Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche "selbst kümmern" müsse, wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders gemäß § 307 Abs. 1 BGB.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:101023UVIZR257.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 830 Nr. 12
NJW 2024 S. 834 Nr. 12
WM 2023 S. 2338 Nr. 50
ZIP 2024 S. 353 Nr. 7
ZIP 2024 S. 867 Nr. 16
ZIP 2024 S. 868 Nr. 16
IAAAJ-54354

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank