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BFH Urteil v. - V R 68/89 BStBl 1993 II S. 527

Gesetze: UStG 1980 § 15 Abs. 2 und 4

Vorsteuern eines Kreditinstitutes aus den Anschaffungskosten von geringwertigen Werbeartikeln sind überwiegend vom Abzug ausgeschlossen

Leitsatz

Gibt eine Sparkasse Werbeartikel unentgeltlich ab, sind die Umsatzsteuern, die ihr für die Lieferung der Werbeartikel berechnet worden sind, im Verhältnis ihrer steuerfreien Umsätze zu den gesamten Umsätzen i.S. von § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UStG 1980 vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 527
BFH/NV 1993 S. 50 Nr. 8
FAAAA-94526

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