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Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft; , BStBl 2013 II S. 954
Bezug: BStBl 2013 II S. 954
Bezug: BStBl 2011 I S. 1111
Bezug: BStBl 2013 I S. 1502
I. , BStBl II 2013 S. 954
Der BFH hat mit o. b. Urteil vom , a. a. O., entschieden, dass für Kostenüberdeckungen, die in einer Kalkulationsperiode entstanden sind und die in der folgenden Kalkulationsperiode durch entsprechend geminderte Entgelte auszugleichen sind, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden sind.
Das entgegenstehende BStBl I 2011 S. 1111, wurde mit BStBI I 2013 S. 1502, aufgehoben.
Somit stellt sich die Rechtslage in den verschiedenen Zeitrahmen wie folgt dar:
II. Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfungen in der Energiewirtschaft
Die Frage der Bildung von Rückstellungen für Risiken aus „Mehrerlösabschöpfung“ betrifft die Betreiber von Strom- und Gasnetzen in Bezug auf die zulässige Höhe der in Ansatz gebrachten Netzentgelte für den Zeitraum zwischen der erstmaligen Antragstellung und der Genehmigung durch die zuständigen Regulierungsbehörden. Es wurden durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEZ) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEZ) die Kalkulationsgrundlagen für die Netzentgelte bindend festgelegt. Die ...