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BGH Urteil v. - VI ZR 131/20

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 849 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 5 EGV 715/2007, § 287 ZPO

Haftung eines Kfz-Herstellers im Dieselabgasskandal gegenüber Leasingnehmer und späterem Käufer des Fahrzeugs

Leitsatz

Zur deliktischen Haftung des Kfz-Herstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Leasingnehmer und späteren Käufer eines Fahrzeugs.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:241023UVIZR131.20.0

Fundstelle(n):
WM 2024 S. 218 Nr. 5
ZIP 2024 S. 1012 Nr. 18
GAAAJ-54599

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