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§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG; teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts bei einer Mitunternehmerschaft; weitere Anwendung der strengen Trennungstheorie
Bezug:
Bezug: BStBl 2011 I S. 1279
Bezug: BStBl 2013 I S. 1164
Bezug:
Bezug: BStBl 2016 II S. 81
Bezug: BStBl 2020 II S. 538
Bezug:
Bezug:
I. BStBl 2011 I S. 1279
Nach Rz. 15 des o. b. a. a. O., ist die Frage, ob eine teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts vorliegt, nach den Grundsätzen der „strengen Trennungstheorie“ anhand der erbrachten Gegenleistung im Verhältnis zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts zu prüfen. Liegt die Gegenleistung unter dem Verkehrswert, handelt es sich um eine teilentgeltliche Übertragung, bei der der unentgeltliche Teil nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zum Buchwert zu übertragen ist. Hinsichtlich des entgeltlichen Teils der Übertragung liegt eine Veräußerung des Wirtschaftsguts vor und es kommt insoweit zur Aufdeckung der stillen Reserven des Wirtschaftsguts.
II. , BFH/NV 2012, 188
Der BFH hat mit dem o. b. Urteil vom , a. a. O., entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft nicht zur Realisierung eines Gewinns führt, wenn das Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt. Nach Auffassung des IV. Senats des BFH ist bei einer teilen...