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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 1089/16

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) darüber, ob der Kläger bei der Beigeladenen zu 1) als Pflegekraft im Bereich der ambulanten Intensiv- und Beatmungspflege versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist.

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Fundstelle(n):
TAAAJ-54680

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