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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 448/20 B

Gesetze: § 14 Abs 1 RVG, Nr 3 Abs 4 S 1 RVG-VV

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem Widerspruchsverfahren mit dem Begehren höherer Leistungen nach dem SGB II und der (anschließenden) Klage auf Erstattung der Kosten für dieses Widerspruchsverfahren handelt es sich nicht um denselben Gegenstand im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs 4 Satz 1 VV RVG. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr für das Klageverfahren scheidet aus.

Fundstelle(n):
NAAAJ-54724

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