(Sozialhilfe - Widerspruch gegen eine Überleitungsanzeige nach § 93 Abs 1 S 1 SGB 12 - Zurückweisung wegen Erledigung der Überleitungsanzeige durch Abschluss eines zivilgerichtlichen Vergleichs über Bestehen und Höhe der übergeleiteten Forderung - Auslegung des Vergleichs als Rücknahme des Widerspruchs bzw übereinstimmende Erklärung der Erledigung des Widerspruchsverfahrens)
Leitsatz
Ein Vergleich über die Höhe der übergeleiteten Forderung zwischen Sozialhilfeträger und Schuldner im zivilrechtlichen Verfahren erledigt die Überleitungsanzeige nicht zwangsläufig auf sonstige Weise.