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BFH Urteil v. - GrS 3/92 BStBl 1993 II S. 616

Gesetze: GewStG § 10aGewStG § 2 Abs. 1 und 5GewStG § 5 Abs. 1 und 2EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1

Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene Gesellschafter einer Personengesellschaft entfällt

Leitsatz

Beim Ausscheiden von Gesellschaftern einer Personengesellschaft entfällt der Verlustabzug gemäß § 10a GewStG, soweit der Fehlbetrag anteilig auf die ausgeschiedenen Gesellschafter entfällt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 616
BFH/NV 1993 S. 56 Nr. 9
ZAAAA-94567

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