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BGH Urteil v. - VII ZR 619/21

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte hinsichtlich eines von ihr im Februar 2019 als Gebrauchtwagen erworbenen und von der Beklagten hergestellten Fahrzeugs Mercedes Benz A 220d 4M in Anspruch. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 6) ausgestattet. Die Abgasrückführung erfolgt unter anderem temperaturgesteuert mittels eines sogenannten Thermofensters; weiter verfügt das Fahrzeug über eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Das Fahrzeug ist nicht von einem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:261023UVIIZR619.21.0

Fundstelle(n):
QAAAJ-54937

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