Gewährung rechtlichen Gehörs: Nichtzulassung von im Berufungsverfahren erfolgtem detailliertem Bestreiten - Berücksichtigung von Parteivorbringen
Leitsatz
Berücksichtigung von Parteivorbringen
Bringt eine Partei auf einen richterlichen Hinweis ein neues entscheidungserhebliches Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor, ist dies der anderen Partei mitzuteilen und das Vorbringen, mit dem diese dem neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegentritt, gleichfalls zu berücksichtigen (Vergleiche , NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5).