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BGH Beschluss v. - III ZR 184/22

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 139 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO

Gewährung rechtlichen Gehörs: Nichtzulassung von im Berufungsverfahren erfolgtem detailliertem Bestreiten - Berücksichtigung von Parteivorbringen

Leitsatz

Berücksichtigung von Parteivorbringen

Bringt eine Partei auf einen richterlichen Hinweis ein neues entscheidungserhebliches Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor, ist dies der anderen Partei mitzuteilen und das Vorbringen, mit dem diese dem neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittel entgegentritt, gleichfalls zu berücksichtigen (Vergleiche , NJW-RR 2011, 1558 Rn. 5).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:261023BIIIZR184.22.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 9 Nr. 1
NJW-RR 2024 S. 199 Nr. 3
FAAAJ-55019

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