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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 1708/21 E

Gesetze: EStG § 2 Abs. 5; EStG § 2 Abs. 5b; EStG § 32 a; EStG § 32 d; GG Art. 3 Abs. 1

Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit dem Abgeltungssteuersatz: Gleichbehandlung mit Einkünften aus Kapitalvermögen – Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung

Leitsatz

Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in gleicher Weise wie Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Abgeltungssteuersatz zu unterwerfen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAJ-55139

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